ABSCHNITT V
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 18
Artikel 18
Geltungsdauer
Diese Vereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft und bleibt solange wie das Abkommen in Kraft.
GESCHEHEN zu Budapest, am 31. März 1999 in zwei Urschriften in deutscher und ungarischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.
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