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Artikel 18 Soziale Sicherheit – Durchführung (Ungarn)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2001

ABSCHNITT V

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 18

Artikel 18

Geltungsdauer

Diese Vereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft und bleibt solange wie das Abkommen in Kraft.

GESCHEHEN zu Budapest, am 31. März 1999 in zwei Urschriften in deutscher und ungarischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

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