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Soziale Sicherheit (Ungarn)
Kurztitel
Soziale Sicherheit (Ungarn)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 199/2000
Inkrafttretensdatum
01.01.2001
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK UNGARN ÜBER SOZIALE SICHERHEIT
StF: BGBl. III Nr. 199/2000 (NR: GP XXI RV 88 AB 251 S. 32 . BR: AB 6182 S. 667 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 9. Oktober 2000 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 37 Abs. 2 mit 1. Jänner 2001 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich
und
die Republik Ungarn,
von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit zu regeln,
sind übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen:
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