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Artikel 32 Soziale Sicherheit (Tunesien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.2000

Artikel 32

Inkrafttreten

(1) Dieses Abkommen ist zu ratifizieren. Die Ratifikationsurkunden sind so bald wie möglich in Tunis auszutauschen.

(2) Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des Monats nach Ablauf des Monats in Kraft, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht werden, und ist rückwirkend mit 1. Jänner 1997 anzuwenden.

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