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§ 1 Verleihung der Bezeichnung Fachhochschule“ an den Verein Fachhochschul-Studiengänge Technikum Wien“

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.2000

§ 1

Dem Verein „Fachhochschul-Studiengänge Technikum Wien“ wird in seiner Eigenschaft als Einrichtung zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen die Berechtigung verliehen, die Bezeichnung „Fachhochschule“ (abgekürzt „FHS“) zu führen.

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