§ 2.
Die Bundesanstalt für veterinärmedizinische Untersuchungen in Mödling ist zuständig für
- 1. morphologische, pathologisch-anatomische, pathologisch-histologische, histochemische, mikrobiologische, molekularbiologische, parasitologische, bakteriologische, virologische, serologische und physikalisch-chemische Untersuchungen ganzer Tierkörper, Tierkörperteile, Organe, Blutproben, Sekrete und Exkrete auf anzeigepflichtige Tierseuchen und auch auf alle übrigen Erkrankungen der Haus-, Wild- und Zootiere, Untersuchung auf Viruskrankheiten der Haus-, Wild- und Zootiere, Virusnachweis, Virustypenbestimmung, Arbeiten mit MKS-Virus und anderen Viren;
- 2. Untersuchungen im Rahmen des Fleischuntersuchungsgesetzes, BGBl. Nr. 522/1982, in der jeweils geltenden Fassung;
- 3. serologische Untersuchung von Fleisch und Blut auf die Spezieszugehörigkeit;
- 4. Eikultur, biologische Tests, Tierversuche, soweit es das Untersuchungsziel erfordert;
- 5. Untersuchung und Begutachtung von Impfstoffen, Sera, Hämoderivaten, Diagnostika, Tierarzneimitteln, Desinfektionsmitteln, Pestiziden und mikrobiologischen Medien;
- 6. morphologische, parasitologische, mikrobiologische Untersuchung von Futtermitteln tierischer Herkunft einschließlich solcher Tierfutterkonserven; Untersuchung und Begutachtung in Angelegenheiten der Futtermittelhygiene;
- 7. chemische und radiologische Untersuchungen;
- 8. Herstellung von nicht kommerziell erhältlichen Impfstoffen, Sera, Hämoderivaten gegen Tierkrankheiten (stallspezifischen Vakzinen, Aufzuchtsera, Experimentalimpfstoffen und dergleichen) sowie von Diagnostika und mikrobiologischen Medien.
Schlagworte
Haustier, Wildtier
Zuletzt aktualisiert am
31.10.2017
Gesetzesnummer
20000906
Dokumentnummer
NOR40011511
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)