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Grenzabfertigung - Grenzübergang Gaißau/Rheineck (Schweiz)
Kurztitel
Grenzabfertigung - Grenzübergang Gaißau/Rheineck (Schweiz)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 133/2000
Inkrafttretensdatum
01.07.2000
Langtitel
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen am Grenzübergang Gaißau/Rheineck
StF: BGBl. III Nr. 133/2000
Ratifikationstext
Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 3 Abs. 1 mit 1. Juli 2000 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Gestützt auf Artikel 1 Absatz 3 des Abkommens vom 2. September 1963 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt 1) wird folgende Vereinbarung abgeschlossen:
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1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 10/1965
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