Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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Artikel 1 ADR – Besondere Verpackungsvorschriften für Ammoniaklösung in Konzentrationen bis 25% in Großpackmitteln (IBC)
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31.5.2000 bis 15.03.2005 (BGBl. III Nr. 97/2000)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.