Artikel 1
Die in den Anlagen A und B wiedergegebenen Studienpläne für die Lehrveranstaltung Evangelische Religionspädagogik und für die zusätzliche Lehrveranstaltung Evangelische Religionspädagogik an Pädagogischen Akademien wurden vom Evangelischen Oberkirchenrat A. und H. B. erlassen und werden hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.
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