§ 1
Außer in den Fällen der §§ 2, 2a und 3 haben Sicherheitserklärungen einschließlich der Zustimmungserklärung nach dem Muster der Anlage A zu erfolgen.
Zuletzt aktualisiert am
12.04.2017
Gesetzesnummer
20000560
Dokumentnummer
NOR40137939
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