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§ 3 Verleihung der Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung Akademische Referentin für feministische Bildung und Politik“ und Akademischer Referent für feministische Bildung und Politik“
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01.2.2000 bis 31.01.2004 (BGBl. II Nr. 479/1999)
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