Artikel V
Der Umrechnungsfaktor zu den im Artikel I genannten Werten beträgt:
1 Euro = 13,7603 S, wobei Schillingbeträge auf das nächste volle 10 000 aufzurunden sind.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel V
Der Umrechnungsfaktor zu den im Artikel I genannten Werten beträgt:
1 Euro = 13,7603 S, wobei Schillingbeträge auf das nächste volle 10 000 aufzurunden sind.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)