§ 1.
Für die Übermittlung und Notifikation eines Entwurfes einer technischen Vorschrift gemäß § 2 Abs. 1 bis 3 des NotifG 1999 ist das Formblatt gemäß Anhang 1 zu verwenden. Dieses ist gemäß den beigelegten Erläuterungen in den einzelnen Punkten auszufüllen.
Zuletzt aktualisiert am
03.04.2019
Gesetzesnummer
20000239
Dokumentnummer
NOR40002165
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