Artikel 1
Nach Mitteilung des Generalsekretariats der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) ist das Multilaterale Abkommen über die kommerziellen Rechte im nichtplanmäßigen Luftverkehr in Europa, BGBl. Nr. 163/1957, seit der Kundmachung vom 17. Feber 1961, BGBl. Nr. 58, von Irland ratifiziert worden.
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