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Vereinbarung über die Interpretation bestimmter Artikel des Abkommens über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Paraguay)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2000

§ 0

Vereinbarung über die Interpretation bestimmter Artikel des Abkommens über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Paraguay)

Kurztitel

Vereinbarung über die Interpretation bestimmter Artikel des Abkommens über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Paraguay)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 227/1999

Typ

Vertrag - Paraguay

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.2000

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Langtitel

VEREINBARUNG ÜBER DIE INTERPRETATION BESTIMMTER ARTIKEL DES ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK PARAGUAY AM 13. AUGUST 1993 UNTERZEICHNETEN ABKOMMENS ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN

StF: BGBl. III Nr. 227/1999 (NR: GP XX RV 1477 AB 1669 S. 162 . BR: AB 5909 S. 653 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 21. Oktober 1999 ausgetauscht; die Vereinbarung tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

25.05.2023

Gesetzesnummer

20000115

Dokumentnummer

NOR30000143

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