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Artikel 11 Soziale Sicherheit (OPEC)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.1999

Artikel 11

Keine Bestimmung dieses Abkommens darf so ausgelegt werden, daß sie eine Einengung der Bestimmungen der Artikel 17 und 18 des Amtssitzabkommens darstellt.

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2025

Gesetzesnummer

20000049

Dokumentnummer

NOR40000570

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