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Luftverkehrsabkommen (Nepal)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Nepal)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 125/1999
Typ
Vertrag – Nepal
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.06.1999
Unterzeichnungsdatum
29.10.1997
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
(Übersetzung)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND S. M. REGIERUNG VON NEPAL
StF: BGBl. III Nr. 125/1999
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 21 des Abkommens wurden am 24. Februar bzw. 28. April 1999 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 21 mit 1. Juni 1999 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und S. M. Regierung von Nepal
In diesem Abkommen in der Folge die Vertragsparteien genannt,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt,
Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Haben folgendes vereinbart:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
17.09.2019
Gesetzesnummer
20000039
Dokumentnummer
NOR30000067
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