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§ 1 Maskentragepflicht an stark frequentierten bestimmten Orten im Freien, COVID-19, Aufhebung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.5.2021

§ 1

Aufhebung

Die Verordnung des Landeshauptmannes vom Burgenland vom 16. April 2021 über die Maskentragepflicht an stark frequentierten bestimmten Orten im Freien zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, LGBl. Nr. 23/2021, wird aufgehoben.

18.05.2021

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