LGBl. Nr. 41/2023
2. Abschnitt
Berufsfamilie Strategische Expertinnen bzw. Experten
§ 2
Strategische Expertinnen bzw. Experten
Voraussetzung für die Einreihung in die Modellfunktion „Strategische Expertinnen bzw. Experten“ ist ein fachlich einschlägiges (Fach-)Hochschulstudium (mindestens Master - Niveau) und eine mindestens zweijährige fachlich einschlägige Berufserfahrung.
24.05.2023
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