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§ 2 Einreihung in die einzelnen Modellfunktionen (Zugangsverordnung)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.5.2023

LGBl. Nr. 41/2023

2. Abschnitt

Berufsfamilie Strategische Expertinnen bzw. Experten

§ 2

Strategische Expertinnen bzw. Experten

Voraussetzung für die Einreihung in die Modellfunktion „Strategische Expertinnen bzw. Experten“ ist ein fachlich einschlägiges (Fach-)Hochschulstudium (mindestens Master - Niveau) und eine mindestens zweijährige fachlich einschlägige Berufserfahrung.

24.05.2023

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