§ 0 Übertragung der Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Übertragung der Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung
Kundmachungsorgan
LGBl.Nr. 17/1988
Inkrafttretensdatum
01.04.1988
Langtitel
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9. März 1988, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung übertragen wird
StF: LGBl. Nr. 17/1988
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Antrag der Gemeinden Mogersdorf und Weichselbaum wird im Interesse der einfacheren Vollziehung des Gemeindebedienstetengesetzes 1971, LGBl. Nr. 13/1972, gem. § 51 Abs. 4 der Bgld. Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, verordnet:
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
