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§ 110a Burgenländisches Landwirtschaftskammergesetz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.5.2026

LGBl. Nr. 40/2026

§ 110a

Umsetzungshinweis

Mit dem Gesetz wird die Richtlinie 2024/1233/EU über ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten, ABl. L 2024/1233, 30.04.2024, umgesetzt.

15.05.2026

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