§ 3
Vermögensauseinandersetzung
Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Pöttelsdorf am 7. Juli 1990 beschlossene vollständige Übereinkommen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 3
Vermögensauseinandersetzung
Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Pöttelsdorf am 7. Juli 1990 beschlossene vollständige Übereinkommen.
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