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§ 3 Trennung der Gemeinde Sigleß

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1998

§ 3

Vermögensauseinandersetzung

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Sigleß am 20. März 1997 und 29. April 1997 beschlossene vollständige Übereinkommen.

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