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§ 3 Trennung der Gemeinde Strem

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1995

§ 3

Vermögensauseinandersetzung

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Strem am 25. August 1994 und 18. November 1994 beschlossene vollständige Übereinkommen.

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