§ 1
Die Eisenbahnzufahrtsstraße Nr. 634 in Schachendorf, welche bei km 41,561 (rechts) von der B 63 abzweigt und bis zum Bahnhofvorplatz mit einer Länge von ca. 31 m führt, wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.
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