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§ 1 Eisenbahnzufahrtsstraße in Schachendorf, Auflassung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.9.2003

§ 1

Die Eisenbahnzufahrtsstraße Nr. 634 in Schachendorf, welche bei km 41,561 (rechts) von der B 63 abzweigt und bis zum Bahnhofvorplatz mit einer Länge von ca. 31 m führt, wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.

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