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§ 1 Eisenbahnzufahrtsstraße in Rechnitz, Auflassung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 02.7.2002

§ 1

Die Eisenbahnzufahrtsstraße Nr. 633 in Rechnitz, beginnend von der Geschriebenstein Straße B 56 in km 20,180 bis zum Bahnhofvorplatz mit einer Länge von 88 m, wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.

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