LGBl. Nr. 59/2013
2. HAUPTSTÜCK
Gehaltsrecht
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 3
Besoldungsrechtliche Einteilung der Beamtinnen und Beamten
(1) Die Bezüge der Beamtinnen und Beamten richten sich nach der Zugehörigkeit zu einer der folgenden Besoldungsgruppen:
- 1. Beamtinnen und Beamte der Allgemeinen Verwaltung und Beamtinnen und Beamte in handwerklicher Verwendung,
- 2. Lehrerinnen und Lehrer,
- 3. Mitglieder des Landesverwaltungsgerichtes.
(2) Die besoldungsrechtlichen Sonderbestimmungen für die Mitglieder des Landesverwaltungsgerichtes sind im Burgenländischen Landesverwaltungsgerichtsgesetz - Bgld. LVwGG, LGBl. Nr. 44/2013, geregelt.
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