LGBl. Nr. 77/2021
§ 22
Schulbesuchsbestätigung
Für die gemäß § 41 Abs. 8 des Burgenländischen Landwirtschaftlichen Schulgesetzes auszustellende Schulbesuchsbestätigung (Anlage 3) ist hinsichtlich der aufzunehmenden Vermerke § 20 Abs. 1 anzuwenden.
24.11.2021
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