vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 22 Leistungsbeurteilung an land- und forstwirtschaftlichen Schulen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.11.2021

LGBl. Nr. 77/2021

§ 22

Schulbesuchsbestätigung

Für die gemäß § 41 Abs. 8 des Burgenländischen Landwirtschaftlichen Schulgesetzes auszustellende Schulbesuchsbestätigung (Anlage 3) ist hinsichtlich der aufzunehmenden Vermerke § 20 Abs. 1 anzuwenden.

24.11.2021

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte