§ 8
Teilnahme von Ersatzmitgliedern
Ein bestelltes Ersatzmitglied ist - ohne Stimmrecht - auch dann berechtigt, an einer Sitzung des Beirates teilzunehmen, wenn das Mitglied, zu dessen Vertretung es bestellt ist, selbst an der Sitzung teilnimmt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
