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§ 8 Geschäftsordnung des Rettungsbeirates

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.7.1996

§ 8

Teilnahme von Ersatzmitgliedern

Ein bestelltes Ersatzmitglied ist - ohne Stimmrecht - auch dann berechtigt, an einer Sitzung des Beirates teilzunehmen, wenn das Mitglied, zu dessen Vertretung es bestellt ist, selbst an der Sitzung teilnimmt.

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