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§ 5 Geschäftsordnung des Rettungsbeirates

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.7.1996

§ 5

Tagesordnung

Die Tagesordnung wird vom Vorsitzenden festgelegt. Jeder stimmführende Sitzungsteilnehmer kann am Beginn der Sitzung eine Ergänzung oder Abänderung der Tagesordnung beantragen. Ob einem derartigen Antrag Rechnung getragen wird, beschließt der Beirat.

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