§ 12
Personenbezogene Ausdrücke
Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Ausdrücke gelten für Frauen in der jeweiligen weiblichen Form.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 12
Personenbezogene Ausdrücke
Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Ausdrücke gelten für Frauen in der jeweiligen weiblichen Form.
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