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§ 2 Geschäftsordnung des Abfallwirtschaftsbeirates

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.1.1995

§ 2

Tagesordnung

Die Tagesordnung wird vom Vorsitzenden festgelegt. Die Sitzungsteilnehmer können am Beginn der Sitzung eine Ergänzung oder Abänderung der Tagesordnung beantragen. Über einen derartigen Antrag hat der Vorsitzende eine Abstimmung durchzuführen, wobei für die Annahme der Ergänzung oder Abänderung der Tagesordnung eine einfache Mehrheit genügt.

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