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Artikel 13 Mitwirkungsrechte der Länder und Gemeinden in Angelegenheiten der europäischen Integration

Aktuelle FassungIn Kraft seit 26.12.1992

Art. 13

Anpassung

Die Vertragsparteien erklären sich bereit, diese Vereinbarung nach Maßgabe künftiger Entwicklungen im Rahmen der europäischen Integration auf einen allfälligen Anpassungsbedarf hin zu prüfen.

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