§ 5
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem 1. des der Verlautbarung nachfolgenden Monats in Kraft.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 5
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem 1. des der Verlautbarung nachfolgenden Monats in Kraft.
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