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§ 5 Geschäfsordnung des Familienbeirates

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1992

§ 5

Fachkundige Personen und Auskunftspersonen

Mit Zustimmung des Vorsitzenden können bei der Behandlung einzelner Tagesordnungspunkte weitere Personen als fachkundige Personen und Auskunftspersonen beigezogen werden. Die Sachverständigen haben kein Stimmrecht.

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