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§ 3 Landwirtschaftliche Berufsschule, "Landwirtschaft"

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.7.1988

§ 3

(1) Die 2. Schulstufe ist als Expositur bei der landwirtschaftlichen Fachschule Eisenstadt zu führen.

(2) Der Stundenplan und die Stundeneinteilung für die 2. Schulstufe sind vom Direktor der landwirtschaftlichen Berufsschule Güssing im Einvernehmen mit dem Direktor der Landwirtschaftlichen Fachschule Eisenstadt zu erstellen.

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