§ 14
Eigener Wirkungsbereich
Die in diesem Gesetz den Gemeinden übertragenen Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
19.10.2020
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 14
Eigener Wirkungsbereich
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