§ 22.
In den Fällen des § 13 kommen die Vorschriften über das Verfahren zur Zusammenlegung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke zur Anwendung.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 22.
In den Fällen des § 13 kommen die Vorschriften über das Verfahren zur Zusammenlegung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke zur Anwendung.
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