Prüfungen nach der Auffrischungsschulung
§ 23b.
Nach Abschluss der Auffrischungsschulung ist eine Prüfung nach dem Verfahren des § 23a in folgendem Umfang durchzuführen:
- 1. für den Basiskurs 15 Fragen, wobei die erreichbare Höchstpunktezahl 60 Punkte und die Dauer der Prüfung 30 Minuten beträgt und
- 2. für jeden Aufbaukurs 10 Fragen, wobei die erreichbare Höchstpunktezahl 40 Punkte und die Dauer der Prüfung 20 Minuten beträgt.
Zuletzt aktualisiert am
22.02.2018
Gesetzesnummer
10012891
Dokumentnummer
NOR40142061
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