vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bestimmung des Straßenverlaufes der B 37 Kremser Straße – Baulos Gföhl – Großmotten (Abschnitt 2)“ im Bereich der Gemeinden Gföhl und Jaidhof

aktuell keine Fassung in Kraft

Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.

Stichworte