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Anlage 4 FZV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.2.2002

Anlage 4

Umfang der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten

1. Für den Erwerb eines Eingeschränkten Sprechfunkzeugnisses für den Binnenflugfunkdienst

1.1 Fertigkeiten

Abwicklung eines Sprechfunkverkehrs für die Flugsicherung in deutscher Sprache unter Annahme eines Fluges nach Sichtflugregeln und unter Verwendung der dafür festgelegten Redewendungen, Ausdrücke und Abkürzungen

1.2 Rechtliche Bestimmungen

Kenntnis der Bestimmungen

des Telekommunikationsgesetzes (Begriff der Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)

der Telekommunikationsgebührenverordnung

des Funker-Zeugnisgesetzes (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen

des Internationalen Fernmeldevertrages (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion)

1.3 Sonderbestimmungen

Kenntnis der Bestimmungen über den Flugfernmelde- und Flugfunknavigationsdienst, insbesondere Begriffsbestimmungen, Aufzeichnung des Sprechfunkverkehrs, Funkdisziplin, Funkverkehrssprache für Flugsicherungszwecke, Ausfall der Funkverbindung, Standortmeldungen, Eintragung von Funkfrequenzen und Navigationshilfsmitteln in Flugpläne, Änderung von Sichtflugplänen während des Fluges auf dem Funkweg, Funktest, Arten der Meldungen und ihre Vorrangfolge, Übermittlung von Zahlen, Verfahrenswörter und Redewendungen in deutscher Sprache, Anruf, Empfangsbestätigung, Rufzeichenbildung von Luftfahrzeugen, Berichtigungen und Wiederholungen, Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Sichtflügen, Not- und Dringlichkeitsverkehr, Funkpeilung, Sekundärradar-Transpondercodes

Kenntnis der Behelfe für den Flugfernmelde- und Flugfunknavigationdienst; Kenntnis der Frequenzen, auf denen der Sprechfunkverkehr für Flugsicherungszwecke unter Verwendung der deutschen Sprache abgewickelt werden darf

1.4 Technische Kenntnisse

Kenntnis der

  1. AGrundsätzlichen Wirkungsweise der im Sprechfunkdienst verwendeten Sende- und Empfangsanlagen, deren Inbetriebnahme und BedienungBAusbreitung von elektromagnetischen Schwingungen und der Störungsursachen im SprechfunkverkehrCBestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst über „Technische Merkmale“ und „Bezeichnung der Aussendung“, soweit sie den Sprechfunk betreffen

2. Für den Erwerb eines Eingeschränkten Sprechfunkzeugnisses für den beweglichen Flugfunkdienst

2.1 Fertigkeiten

  1. AAbwicklung eines Sprechfunkverkehrs für die Flugsicherung in englischer und deutscher Sprache unter Annahme eines Fluges nach Sichtflugregeln und unter Verwendung der dafür festgelegten Redewendungen, Ausdrücke und AbkürzungenBSchriftliche Übersetzung eines Textes nach aus dem Fluginformationsdienst (zB Notam), in die deutsche Sprache

2.2 Rechtliche Bestimmungen

Kenntnis der Bestimmungen

des Telekommunikationsgesetzes (Begriff der Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)

der Telekommunikationsgebührenverordnung

des Funker-Zeugnisgesetzes (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen, ausländische Funker-Zeugnisse) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen

des Internationalen Fernmeldevertrages (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion)

2.3 Sonderbestimmungen

Kenntnis der Bestimmungen über den Flugfernmelde- und Flugfunknavigationsdienst, insbesondere Begriffsbestimmungen, Aufzeichnung des Sprechfunkverkehrs, Funkdisziplin, Funkverkehrssprache für Flugsicherungszwecke, Ausfall der Funkverbindung, Standortmeldungen, Eintragung von Funkfrequenzen und Navigationshilfsmitteln in Flugpläne, Änderung von Sichtflugplänen während des Fluges auf dem Funkweg, Funktest, Arten der Meldungen und ihre Vorrangfolge, Übermittlung von Zahlen, Verfahrenswörter und Redewendungen in englischer und deutscher Sprache, Anruf, Empfangsbestätigung, Rufzeichenbildung, Berichtigungen und Wiederholungen, Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Sichtflügen, Not- und Dringlichkeitsverkehr, Funkpeilung, Sekundärradar-Transpondercodes

Kenntnis der Behelfe für den Flugfernmelde- und Flugfunknavigationdienst

2.4 Technische Kenntnisse

Kenntnis der

  1. Agrundsätzlichen Wirkungsweise der im Sprechfunkdienst verwendeten Sende- und Empfangsanlagen, deren Inbetriebnahme und BedienungBAusbreitung von elektromagnetischen Schwingungen und der Störungsursachen im SprechfunkverkehrCBestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst über „Technische Merkmale“ und „Bezeichnung der Aussendung“, soweit sie den Sprechfunk betreffen

3. Für den Erwerb eines Allgemeinen Sprechfunkzeugnisses für den beweglichen Flugfunkdienst

3.1 Fertigkeiten

  1. AAbwicklung eines Sprechfunkverkehrs in englischer und deutscher Sprache unter Annahme eines Fluges nach Instrumentenflugregeln und unter Verwendung der dafür festgelegten Redewendungen, Ausdrücke und AbkürzungenBSchriftliche Übersetzung eines Textes aus dem Flugverkehrskontrolldienst (zB Notam), in die deutsche Sprache

3.2 Rechtliche Bestimmungen

Kenntnis der Bestimmungen

des Telekommunikationsgesetzes (Begriff der Telekommunikations- und Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)

der Telekommunikationsgebührenverordnung

des Funker-Zeugnisgesetzes (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen

des Internationalen Fernmeldevertrages (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion, BR, ITU-R) und der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Allgemeine Vorschriften für die Zuteilung und Benützung von Frequenzen und Rufzeichen, Funkgeheimnis, Überprüfung der Luftfahrzeugfunkstellen, Funker-Zeugnisse)

3.3 Sonderbestimmungen

Kenntnis der Bestimmungen über den Flugfernmelde- und Flugfunknavigationsdienst, insbesondere Begriffsbestimmungen, Aufzeichnung des Sprechfunkverkehrs, Funkdisziplin, Funkverkehrssprache für Flugsicherungszwecke, Ausfall der Funkverbindung, Standortmeldungen, Inhalt des Flugplanes, Änderung von Flugplänen während des Fluges auf dem Funkweg, Funktest, Arten der Meldungen und ihre Vorrangfolge, Übermittlung von Zahlen, Verfahrenswörter und Redewendungen in englischer und deutscher Sprache, Anruf, Empfangsbestätigung, Rufzeichenbildung, Berichtigungen und Wiederholungen, Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Sicht- und Instrumentenflügen, Not- und Dringlichkeitsverkehr, Funkpeilung, Sekundärradar-Transpondercodes, Freigaben für Instrumentenflüge

Kenntnis der Behelfe für den Flugfernmelde- und Flugfunknavigationdienst

3.4 Technische Kenntnisse

Kenntnis der

  1. AWirkungsweise und des Aufbaues der im Sprechfunkdienst verwendeten Sende- und Empfangsanlagen, deren Inbetriebnahme und BedienungBAusbreitung von elektromagnetischen Schwingungen und der Störungsursachen im SprechfunkverkehrCBestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst über „Technische Merkmale“ und „Bezeichnung der Aussendung“, soweit sie den Sprechfunk betreffenDWirkungsweise und des Aufbaues der üblichen Funknavigationsanlagen sowie der Bedienung solcher Anlagen an Bord von Luftfahrzeugen

4. Für den Erwerb eines Eingeschränkten UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschiffsfunkdienst

4.1 Fertigkeiten

Praktische Verkehrsabwicklung in deutscher Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)

Notverkehr

Dringlichkeitsverkehr

Sicherheitsverkehr

Sonstiger Funkverkehr

4.2 Rechtliche Bestimmungen

  1. –Telekommunikationsgesetz (Begriff der Telekommunikations- und Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)–Telekommunikationsgebührenverordnung–Funker-Zeugnisgesetz (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen–Internationaler Fernmeldevertrag (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion, BR, ITU-R, Durchführung des Vertrages und der Vollzugsordnungen, Beginn und Ende der Mitgliedschaft) und der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Allgemeine Vorschriften für die Zuteilung und Benützung von Frequenzen und Rufzeichen, Funkgeheimnis, Überprüfung der Schiffsfunkstellen, Funker-Zeugnisse)

4.3 Sonderbestimmungen

Grundlegende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Binnenschiffsfunkdienst gelten

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren

Notverkehr

Dringlichkeitsverkehr

Sicherheitsverkehr

Empfangsbereitschaft auf den Not- und Sicherheitsfrequenzen

Schutz der Not- und Sicherheitsfrequenzen

Aufzeichnungen über den Funkverkehr

Betriebsbewilligungen für die Funkanlagen

Vorgeschriebene Dienstbehelfe und Handbücher

Funkpersonal und Funker-Zeugnisse

Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr

Auswahl des für verschiedene Situationen geeignetsten Verfahrens

Anrufverfahren und Durchführung allgemeinen Sprechfunkverkehrs

Kenntnis der Bestimmungen die Schiffsicherheit betreffend

Begriffsbestimmungen

Verkehrskreise im Binnenschifffahrtsfunk

Ausrüstung mit Funkanlagen und funktechnischen Rettungsmitteln

Ausnahmen

Technische Anforderungen an die Funkeinrichtungen

Funksicherheitszeugnisse

Besichtigungen und Überprüfungen

Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Funkausrüstung

Stromversorgung für die Funkausrüstung einschließlich Notstromversorgung,

Ersatzstromquellen

Eingehende Kenntnis der nationalen Bestimmungen für die Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen.

Kenntnis der Bestimmungen der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000

Verkehrsgeographie

Kenntnisse über Binnenschifffahrtsstraßen, wichtige Häfen und wichtige Schifffahrtskanäle

4.4 Technische Kenntnisse

Grundlegende Kenntnisse über

Wirkungsweise und Aufbau der im Binnenschiffsfunkdienst verwendeten Sende- und Empfangsanlagen

Inbetriebnahme

Bedienung und Wartung

ATIS

Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen

Störungsursachen im Sprechfunkverkehr

Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst, soweit sie den Binnenschiffsfunkdienst betreffen

Technische Merkmale

Bezeichnung der Aussendung

Wirkungsweise und des Aufbaues der üblichen Navigations- und Ortungsfunkanlagen

Radar

Peilfunkanlagen

GPS

Bedienung und Wartung

5. Für den Erwerb eines Eingeschränkten Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschiffsfunkdienst

5.1 Fertigkeiten

Praktische Verkehrsabwicklung in deutscher Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)

Notverkehr

Dringlichkeitsverkehr

Sicherheitsverkehr

Sonstiger Funkverkehr

5.2 Rechtliche Bestimmungen

  1. –Telekommunikationsgesetz (Begriff der Telekommunikations- und Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)–Telekommunikationsgebührenverordnung–Funker-Zeugnisgesetz (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen–Internationaler Fernmeldevertrag (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion, BR, ITU-R, Durchführung des Vertrages und der Vollzugsordnungen, Beginn und Ende der Mitgliedschaft) und der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Allgemeine Vorschriften für die Zuteilung und Benützung von Frequenzen und Rufzeichen, Funkgeheimnis, Überprüfung der Schiffsfunkstellen, Funker-Zeugnisse)

5.3 Sonderbestimmungen

Eingehende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Binnenschiffsfunkdienst gelten

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren

Notverkehr

Dringlichkeitsverkehr

Sicherheitsverkehr

Empfangsbereitschaft auf den Not- und Sicherheitsfrequenzen

Schutz der Not- und Sicherheitsfrequenzen

Aufzeichnungen über den Funkverkehr

Betriebsbewilligungen für die Funkanlagen

Vorgeschriebene Dienstbehelfe und Handbücher

Funkpersonal und Funker-Zeugnisse

Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr

Auswahl des für verschiedene Situationen geeignetsten Verfahrens

Anrufverfahren und Durchführung allgemeinen Sprechfunkverkehrs

Kenntnis der Bestimmungen die Schiffsicherheit betreffend

Begriffsbestimmungen

Verkehrskreise im See- und Binnenschifffahrtsfunk

Ausrüstung mit Funkanlagen und funktechnischen Rettungsmitteln

Ausnahmen

Technische Anforderungen an die Funkeinrichtungen

Funksicherheitszeugnisse

Besichtigungen und Überprüfungen

Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Funkausrüstung

Stromversorgung für die Funkausrüstung einschließlich Notstromversorgung,

Ersatzstromquellen

Eingehende Kenntnis der nationalen Bestimmungen für die Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen

Kenntnis der Bestimmungen der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000

Verkehrsgeographie

Kenntnisse über Binnenschifffahrtsstraßen, wichtige Häfen und wichtige Schifffahrtskanäle

5.4 Technische Kenntnisse

Eingehende Kenntnisse über

Wirkungsweise und Aufbau der im Binnenschiffsfunkdienst verwendeten Sende- und Empfangsanlagen

Inbetriebnahme

Bedienung und Wartung

ATIS

Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen

Störungsursachen im Sprechfunkverkehr

Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst, soweit sie den Binnenschiffsfunkdienst betreffen

Technische Merkmale

Bezeichnung der Aussendung

Wirkungsweise und des Aufbaues der üblichen Navigations- und Ortungsfunkanlagen

Radar

Peilfunkanlagen

GPS

Bedienung und Wartung

6. Für den Erwerb eines Eingeschränkten Sprechfunkzeugnisses für den beweglichen Seefunkdienst

6.1 Fertigkeiten

Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)

Notverkehr

Dringlichkeitsverkehr

Sicherheitsverkehr

Sonstiger Funkverkehr

Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift um Nachrichten, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen, austauschen zu können

Textaufnahme in Englisch und anschließende schriftliche Übersetzung ins Deutsche

Kurze praktische Verkehrsabwicklung in deutscher Sprache

  1. –Abwicklung eines „Sonstigen Verkehrs“

6.2 Rechtliche Bestimmungen

  1. –Telekommunikationsgesetz (Begriff der Telekommunikations- und Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)–Telekommunikationsgebührenverordnung–Funker-Zeugnisgesetz (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen–Internationaler Fernmeldevertrag (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion, BR, ITU-R, Durchführung des Vertrages und der Vollzugsordnungen, Beginn und Ende der Mitgliedschaft) und der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Allgemeine Vorschriften für die Zuteilung und Benützung von Frequenzen und Rufzeichen, Funkgeheimnis, Überprüfung der Schiffsfunkstellen, Funker-Zeugnisse)

6.3 Sonderbestimmungen

Eingehende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Funkverkehr gelten

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren

Notverkehr

Dringlichkeitsverkehr

Sicherheitsverkehr

Empfangsbereitschaft auf den Not- und Sicherheitsfrequenzen

Wachstunden

Sprechfunkalarmzeichen und sonstige besondere Zeichen

Schutz der Not- und Sicherheitsfrequenzen

Aufzeichnungen über den Funkverkehr

Betriebsbewilligungen für die Funkanlagen

Vorgeschriebene Dienstbehelfe und Handbücher

Funkpersonal und Funker-Zeugnisse

Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr

Auswahl des für verschiedene Situationen geeignetsten Verfahrens

Sammelanrufe

Anrufverfahren und Durchführung allgemeinen Sprechfunkverkehrs

Verkehrsabrechnung

Kenntnis der Bestimmungen des internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS)

Geltungsbereich

Begriffsbestimmungen

Ausrüstung mit Funkanlagen und funktechnischen Rettungsmitteln

Ausnahmen

Technische Anforderungen an die Funkeinrichtungen

Funksicherheitszeugnisse

Besichtigungen und Überprüfungen

Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Funkausrüstung

Stromversorgung für die Funkausrüstung einschließlich Notstromversorgung, Ersatzstromquellen

Sicherung der Seefahrt

Kenntnis der nationalen Bestimmungen für die See- und Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen

Kenntnis der Bestimmungen der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000

Verkehrsgeographie

Kenntnis der allgemeinen Erdkunde

Kenntnisse über Hauptschifffahrtsrouten, wichtige Binnen- und Seehäfen, wichtige Seeschifffahrtskanäle und Binnenschifffahrtsstraßen

6.4 Technische Kenntnisse

Eingehende Kenntnisse über

Wirkungsweise und Aufbau der im See- und Binnenschiffsfunkdienst verwendeten Sende- und Empfangsanlagen

Inbetriebnahme

Bedienung und Wartung

Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen

Störungsursachen bei Funkverbindungen

Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst, soweit sie den Seefunkdienst betreffen

Technische Merkmale

Bezeichnung der Aussendung

Wirkungsweise und des Aufbaues der üblichen Navigations- und Ortungsfunkanlagen

Peilfunkanlagen

Decca

Loran

Omega

GPS

Radar

Bedienung und Wartung

7. Für den Erwerb eines Allgemeinen Sprechfunkzeugnisses für den beweglichen Seefunkdienst

7.1 Fertigkeiten

Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)

Notverkehr

Dringlichkeitsverkehr

Sicherheitsverkehr

Sonstiger Funkverkehr

Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift um Nachrichten, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen, austauschen zu können

Textaufnahme in Englisch und anschließende schriftliche Übersetzung ins Deutsche

Kurze praktische Verkehrsabwicklung in deutscher Sprache

  1. –Abwicklung eines „Sonstigen Verkehrs“

7.2 Rechtliche Bestimmungen

  1. –Telekommunikationsgesetz (Begriff der Telekommunikations- und Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)–Telekommunikationsgebührenverordnung–Funker-Zeugnisgesetz (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen–Internationaler Fernmeldevertrag (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion, BR, ITU-R, Durchführung des Vertrages und der Vollzugsordnungen, Beginn und Ende der Mitgliedschaft) und der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Allgemeine Vorschriften für die Zuteilung und Benützung von Frequenzen und Rufzeichen, Funkgeheimnis, Überprüfung der Schiffsfunkstellen, Funker-Zeugnisse)

7.3 Sonderbestimmungen

Eingehende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Funkverkehr gelten

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren

Notverkehr

Dringlichkeitsverkehr

Sicherheitsverkehr

Empfangsbereitschaft auf den Not- und Sicherheitsfrequenzen

Wachstunden

Sprechfunkalarmzeichen und sonstige besondere Zeichen

Schutz der Not- und Sicherheitsfrequenzen

Aufzeichnungen über den Funkverkehr

Betriebsbewilligungen für die Funkanlagen

Vorgeschriebene Dienstbehelfe und Handbücher

Funkpersonal und Funker-Zeugnisse

Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr

Auswahl des für verschiedene Situationen geeignetsten Verfahrens

Sammelanrufe

Anrufverfahren und Durchführung allgemeinen Sprechfunkverkehrs

Verkehrsabrechnung

Kenntnis der Bestimmungen des internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS)

Geltungsbereich

Begriffsbestimmungen

Ausrüstung mit Funkanlagen und funktechnischen Rettungsmitteln

Ausnahmen

Technische Anforderungen an die Funkeinrichtungen

Funksicherheitszeugnisse

Besichtigungen und Überprüfungen

Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Funkausrüstung

Stromversorgung für die Funkausrüstung einschließlich Notstromversorgung, Ersatzstromquellen

Sicherung der Seefahrt

Kenntnis der nationalen Bestimmungen für die See- und Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen

Kenntnis der Bestimmungen der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000

Verkehrsgeographie

Kenntnis der allgemeinen Erdkunde

Kenntnisse über Hauptschifffahrtsrouten, wichtige Binnen- und Seehäfen, wichtige Seeschifffahrtskanäle und Binnenschifffahrtsstraßen

7.4 Technische Kenntnisse

Eingehende Kenntnisse über:

Wirkungsweise und Aufbau der im See- und Binnenschiffsfunkdienst verwendeten Sende- und Empfangsanlagen

Inbetriebnahme

Bedienung und Wartung

Ausbreitung von elektromagnetischen Schwingungen

Störungsursachen bei Funkverbindungen

Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst, soweit sie den Seefunkdienst betreffen

Technische Merkmale

Bezeichnung der Aussendung

Wirkungsweise und des Aufbaues der üblichen Navigations- und Ortungsfunkanlagen

Peilfunkanlagen

Decca

Loran

Omega

GPS

Radar

Bedienung und Wartung

8. Für den Erwerb eines UKW-Betriebszeugnisses II

8.1 Fertigkeiten

Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)

  1. –DSC-Notalarmierung und Abgabe einer Notmeldung–Ankündigung von Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mittels DSC und Abgabe der entsprechenden Meldung–Durchführung von Not-, Dringlichlichkeits- und Sicherheitsverkehr–Ankündigung von Routinefunkverkehr mittels DSC und Durchführung allgemeinen Funkverkehrs

Grundkenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift um Nachrichten, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen, austauschen zu können

  1. –Textaufnahme in Englisch und anschließende Übersetzung ins Deutsche–Textabgabe in Englisch nach Vorgabe eines Textes in deutscher Sprache unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und der IMO Standard Marine Communication Phrases

8.2 Rechtliche Bestimmungen

  1. –Telekommunikationsgesetz (Begriff der Telekommunikations- und Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)–Telekommunikationsgebührenverordnung–Funker-Zeugnisgesetz (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen–Internationaler Fernmeldevertrag (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion, BR, ITU-R, Durchführung des Vertrages und der Vollzugsordnungen, Beginn und Ende der Mitgliedschaft) und der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Allgemeine Vorschriften für die Zuteilung und Benützung von Frequenzen und Rufzeichen, Funkgeheimnis, Überprüfung der Schiffsfunkstellen, Funker-Zeugnisse)

8.3 Sonderbestimmungen

Grundkenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Funkverkehr gelten; Kenntnis der nationalen Bestimmungen für die See- und Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen und die Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000

Grundsätzliche Merkmale und Vorschriften des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems – GMDSS, soweit sie auch für nichtausrüstungspflichtige Schiffe gelten

  1. –Seengebiete–Empfangsbereitschaft auf den Not- und Sicherheitsfrequenzen–Funktionen im GMDSS–funktechnische Rettungsmittel–Schutz der Not- und Sicherheitsfrequenzen–Aufzeichnungen über den Funkverkehr–Kenntnisse über Dienstbehelfe–Funker-Zeugnisse–Verbotene Aussendungen–Bewilligungen für die Funkanlagen–Sicherung der Seefahrt–Kenntnisse der Bestimmungen und Abkommen die den Seefunkdienst regeln

Suche und Rettung (SAR)

  1. –das COSPAS-SARSAT-System–Aufgaben der Rettungsleitstellen (RCC`s)–Rettungsorganisationen für die Seeschifffahrt

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren im GMDSS

  1. –Notverkehr–Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr–Empfang von Nachrichten für die Sicherheit der Seeschifffahrt

Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr

  1. –Sammelanrufe–Anrufverfahren und Durchführung allgemeinen Sprechfunkverkehrs–Verkehrsabrechnung

Wesentliche Merkmale des Binnenschifffahrtsfunks

  1. –Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000–Nationale Vorschriften die den Binnenschifffahrtsfunk regeln–Besondere Vorschriften

8.4 Technische Kenntnisse

Allgemeine Kenntnisse des UKW-Sprechfunkverkehrs im mobilen Seefunkdienst

  1. –Allgemeine Grundsätze und wesentliche Merkmale des mobilen Seefunkdienstes

Funkanlagen im Binnenschifffahrtsfunk

9. Für den Erwerb eines UKW-Betriebszeugnisses I

9.1 Fertigkeiten

Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)

  1. –DSC-Notalarmierung und Abgabe einer Notmeldung–Ankündigung von Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mittels DSC und Abgabe der entsprechenden Meldung–Durchführung von Not-, Dringlichlichkeits- und Sicherheitsverkehr–Ankündigung von Routinefunkverkehr mittels DSC und Durchführung allgemeinen Funkverkehrs

Ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift für Nachrichten, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen

  1. –Textaufnahme in Englisch und anschließende Übersetzung ins Deutsche–Textabgabe in Englisch nach Vorgabe eines Textes in deutscher Sprache unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets, dem International Code of Signals und der IMO Standard Marine Communication Phrases

9.2 Rechtliche Bestimmungen

  1. –Telekommunikationsgesetz (Begriff der Telekommunikations- und Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)–Telekommunikationsgebührenverordnung–Funker-Zeugnisgesetz (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen–Internationaler Fernmeldevertrag (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion, BR, ITU-R, Durchführung des Vertrages und der Vollzugsordnungen, Beginn und Ende der Mitgliedschaft) und der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Allgemeine Vorschriften für die Zuteilung und Benützung von Frequenzen und Rufzeichen, Funkgeheimnis, Überprüfung der Schiffsfunkstellen, Funker-Zeugnisse)

9.3 Sonderbestimmungen

Grundlegende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Funkverkehr gelten; Kenntnis der Bestimmungen des internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS), der nationalen Bestimmungen für die See- und Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen und die Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000

Verkehrsgeographie

Kenntnis der allgemeinen Erdkunde

Grundsätzliche Merkmale und Vorschriften des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems – GMDSS

  1. –Seengebiete und der GMDSS-Master-Plan–Empfangsbereitschaft auf den UKW-Not- und Sicherheitsfrequenzen–Funktionsanforderungen im GMDSS für Schiffe in Seengebieten A1–Grundsätze für die Ausrüstung mit Funkanlagen für Schiffe in Seengebieten A1–Ausrüstung mit funktechnischen Rettungsmitteln–Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Funkausrüstung–Stromversorgung für die Funkausrüstung einschließlich Notstromversorgung,–Ersatzstromquellen und unterbrechungsfreie Stromversorgung–Schutz der Not- und Sicherheitsfrequenzen–Aufzeichnungen über den Funkverkehr–Vorgeschriebene Dienstbehelfe und Handbücher–Funkpersonal und Funker-Zeugnisse–Besichtigungen und Überprüfungen–Funksicherheitszeugnisse–Betriebsbewilligungen für die Funkanlagen–Sicherung der Seefahrt–Kenntnisse der Bestimmungen und Abkommen die den Seefunkdienst regeln

Suche und Rettung (SAR)

  1. –Aufgaben der Rettungsleitstellen (RCC`s)–Handbuch für Suche und Rettung (IAMSAR)–Rettungsorganisationen für die Seeschifffahrt–Schiffsmeldesysteme

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren im GMDSS

  1. –Notverkehr–Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr–Empfang von Nachrichten für die Sicherheit der Seeschifffahrt

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mit Schiffen, die nur mit Sprechfunk ausgerüstet sind und nicht am GMDSS teilnehmen können

Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr

  1. –Sammelanrufe–Anrufverfahren und Durchführung allgemeinen Sprechfunkverkehrs–Verkehrsabrechnung

Erdkunde, Kenntnisse über Hauptschifffahrtsrouten und wichtige Fernmeldelinien für Schiffe in Seegebieten A1

Wesentliche Merkmale des Binnenschifffahrtsfunks

  1. –Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000–Nationale Vorschriften, die den Binnenschifffahrtsfunk regeln–Besondere Vorschriften

9.4 Technische Kenntnisse

Kenntnisse der wesentlichen Merkmale des mobilen Seefunkdienstes

  1. –Allgemeine Grundsätze und wesentliche Merkmale des mobilen Seefunkdienstes

10. Für den Erwerb eines Allgemeinen Betriebszeugnisses II

10.1 Fertigkeiten

Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)

  1. –DSC-Notalarmierung und Abgabe einer Notmeldung–Ankündigung von Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mittels DSC und Abgabe der entsprechenden Meldung–Durchführung von Not-, Dringlichlichkeits- und Sicherheitsverkehr–Ankündigung von Routinefunkverkehr mittels DSC und Durchführung allgemeinen Funkverkehrs

Grundkenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift um Nachrichten, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen, austauschen zu können

  1. –Textaufnahme in Englisch und anschließende Übersetzung ins Deutsche–Textabgabe in Englisch nach Vorgabe eines Textes in deutscher Sprache unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und der IMO Standard Marine Communication Phrases

10.2 Rechtliche Bestimmungen

  1. –Telekommunikationsgesetz (Begriff der Telekommunikations- und Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)–Telekommunikationsgebührenverordnung–Funker-Zeugnisgesetz (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen–Internationaler Fernmeldevertrag (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion, BR, ITU-R, Durchführung des Vertrages und der Vollzugsordnungen, Beginn und Ende der Mitgliedschaft) und der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Allgemeine Vorschriften für die Zuteilung und Benützung von Frequenzen und Rufzeichen, Funkgeheimnis, Überprüfung der Schiffsfunkstellen, Funker-Zeugnisse)

10.3 Sonderbestimmungen

Grundlegende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Funkverkehr gelten; Kenntnis der nationalen Bestimmungen für die See- und Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen und die Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000

Grundsätzliche Merkmale und Vorschriften des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems – GMDSS, soweit sie auch für nichtausrüstungspflichtige Schiffe gelten

  1. –Seengebiete und der GMDSS-Master-Plan–Empfangsbereitschaft auf den Not- und Sicherheitsfrequenzen Funktionsanforderungen im GMDSS–Ausrüstung mit funktechnischen Rettungsmitteln–Schutz der Not- und Sicherheitsfrequenzen–Aufzeichnungen über den Funkverkehr–Kenntnis über Dienstbehelfe und Handbücher–Funker-Zeugnisse–Verbotene Aussendungen–Betriebsbewilligungen für die Funkanlagen–Sicherung der Seefahrt–Kenntnisse der Bestimmungen und Abkommen die den Seefunkdienst und den Seefunkdienst über Satelliten regeln

Suche und Rettung (SAR)

  1. –Aufgaben der Rettungsleitstellen (RCC`s)–Rettungsorganisationen für die Seeschifffahrt

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren im GMDSS

  1. –Notverkehr–Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr–Empfang von Nachrichten für die Sicherheit der Seeschifffahrt

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mit Schiffen, die nur mit Sprechfunk ausgerüstet sind und nicht am GMDSS teilnehmen können

Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr

  1. –Sammelanrufe–Anrufverfahren und Durchführung allgemeinen Sprechfunkverkehrs–Verkehrsabrechnung

Wesentliche Merkmale des Binnenschifffahrtsfunks

  1. –Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000–Nationale Vorschriften, die den Binnenschifffahrtsfunk regeln–Besondere Vorschriften

10.4 Technische Kenntnisse

Allgemeine Kenntnisse des Funkverkehrs im mobilen Seefunkdienst und im mobilen Seefunkdienst über Satelliten

  1. –Allgemeine Grundsätze und wesentliche Merkmale des mobilen Seefunkdienstes

Funkanlagen im Binnenschifffahrtsfunk

11. Für den Erwerb eines Allgemeinen Betriebszeugnisses I

11.1 Fertigkeiten

Praktische Verkehrsabwicklung in englischer Sprache (Unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets und allgemein geläufiger Abkürzungen)

  1. –DSC-Notalarmierung und Abgabe einer Notmeldung–Ankündigung von Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mittels DSC und Abgabe der entsprechenden Meldung–Durchführung von Not-, Dringlichlichkeits- und Sicherheitsverkehr–Ankündigung von Routinefunkverkehr mittels DSC und Durchführung allgemeinen Funkverkehrs

Ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift für Nachrichten, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen

  1. –Textaufnahme in Englisch und anschließende Übersetzung ins Deutsche–Textabgabe in Englisch nach Vorgabe eines Textes in deutscher Sprache unter Anwendung des internationalen Buchstabieralphabets, dem International Code of Signals und der IMO Standard Marine Communication Phrases

11.2 Rechtliche Bestimmungen

  1. –Telekommunikationsgesetz (Begriff der Telekommunikations- und Funkanlage, Bewilligungs- und Gebührenpflicht, Antrag, Ablehnungsgründe, Erteilung und Erlöschen einer Bewilligung, Aufsichtsrecht, Einstellung des Betriebes, Fernmeldebehörden und deren Wirkungsbereiche, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Strafbestimmungen)–Telekommunikationsgebührenverordnung–Funker-Zeugnisgesetz (Begriffsbestimmungen, Ausübung der Funkdienste, Funker-Zeugnisse, Funkerprüfungen) sowie der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen–Internationaler Fernmeldevertrag (Zweck, Organisation und Sitz der Internationalen Fernmeldeunion, BR, ITU-R, Durchführung des Vertrages und der Vollzugsordnungen, Beginn und Ende der Mitgliedschaft) und der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Allgemeine Vorschriften für die Zuteilung und Benützung von Frequenzen und Rufzeichen, Funkgeheimnis, Überprüfung der Schiffsfunkstellen, Funker-Zeugnisse)

11.3 Sonderbestimmungen

Eingehende Kenntnis derjenigen Bestimmungen der Vollzugsordnungen, die für den Funkverkehr gelten; Kenntnis der Bestimmungen des internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS), der nationalen Bestimmungen für die See- und Binnenschifffahrt, soweit sie relevante Funkangelegenheiten betreffen und die Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000

Verkehrsgeographie

Kenntnis der allgemeinen Erdkunde

Grundsätzliche Merkmale und Vorschriften des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems – GMDSS

  1. –Seengebiete und der GMDSS-Master-Plan–Empfangsbereitschaft auf den Not- und Sicherheitsfrequenzen entsprechend der Vollzugsordnung für den Funkdienst, dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) und dem Internationalen Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW)–Funktionsanforderungen im GMDSS–Grundsätze für die Ausrüstung mit Funkanlagen–Ausrüstung mit funktechnischen Rettungsmitteln–Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Funkausrüstung–Stromversorgung für die Funkausrüstung einschließlich Notstromversorgung, Ersatzstromquellen und unterbrechungsfreie Stromversorgung–Schutz der Not- und Sicherheitsfrequenzen–Aufzeichnungen über den Funkverkehr–Vorgeschriebene Dienstbehelfe und Handbücher–Funkpersonal und Funker-Zeugnisse–Besichtigungen und Überprüfungen–Funksicherheitszeugnisse–Betriebsbewilligungen für die Funkanlagen–Sicherung der Seefahrt–Kenntnisse der Bestimmungen und Abkommen die den Seefunkdienst und den Seefunkdienst über Satelliten regeln

Suche und Rettung (SAR)

  1. –Aufgaben der Rettungsleitstellen (RCC`s)–Handbuch für Suche und Rettung (IAMSAR)–Rettungsorganisationen für die Seeschifffahrt–Schiffsmeldesysteme

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren im GMDSS

  1. –Notverkehr–Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr–Empfang von Nachrichten für die Sicherheit der Seeschifffahrt

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mit Schiffen, die nur mit Sprechfunk ausgerüstet sind und nicht am GMDSS teilnehmen können

Kenntnisse der Verfahren im allgemeinen Funkverkehr

  1. –Auswahl des für verschiedene Situationen geeignetsten Verfahrens–Sammelanrufe–Anrufverfahren und Durchführung allgemeinen Sprechfunkverkehrs–Verkehrsabrechnung

Erdkunde, insbesondere Kenntnisse über Hauptschifffahrtsrouten und wichtige Fernmeldelinien

Wesentliche Merkmale des Binnenschifffahrtsfunks

  1. –Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000–Nationale Vorschriften, die den Binnenschifffahrtsfunk regeln–Besondere Vorschriften

11.4.Technische Kenntnisse

Kenntnisse der wesentlichen Merkmale des mobilen Seefunkdienstes und des mobilen Seefunkdienstes über Satelliten

  1. –Allgemeine Grundsätze und wesentliche Merkmale des mobilen Seefunkdienstes

Funkanlagen im Binnenschifffahrtsfunk

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