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§ 15 Bestimmung des Straßenverlaufes der A 1 West Autobahn – Anschlußstelle Ausstellungszentrum (Ausbau)“ im Bereich der Stadt Salzburg

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.9.1998

Die Anschlußstelle „Ausstellungszentrum (Ausbau)“ der A 1 West Autobahn wird im Bereich der Stadt Salzburg wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Abfahrtsrampe zur Erweiterung der bestehenden Dreiviertel-Anschlußstelle beginnt bei AB-km 290,50 und stellt die Verbindung zum untergeordneten Straßennetz her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Abfahrtsrampe sowie der bereits bestehenden Zu- und Abfahrtsrampen dieser Anschlußstelle aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei der Stadt Salzburg aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1:1000 zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Schlagworte

Zufahrtsrampe

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2026

Gesetzesnummer

10012819

Dokumentnummer

NOR12158828

alte Dokumentnummer

N9199812615O

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