Artikel 9
Direktor und Personal
(1) Der Direktor handelt als Rechtsvertreter des ECO und ist innerhalb des vom Rat festgesetzten Rahmens befugt, Verträge im Namen des ECO zu schließen. Der Direktor kann diese Befugnis ganz oder teilweise auf den stellvertretenden Direktor delegieren.
(2) Der Direktor ist für die ordnungsgemäße Durchführung aller Tätigkeiten des ECO im Innern und nach außen in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen, dem Sitzabkommen, dem Arbeitsprogramm, dem Haushalt und den vom Rat erteilten Richt- und Leitlinien verantwortlich.
(3) Der Rat legt eine Personalordnung fest.
Schlagworte
Richtlinie
Zuletzt aktualisiert am
15.09.2026
Gesetzesnummer
10012803
Dokumentnummer
NOR40128166
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
