Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
Artikel 1 ADR – Beförderung begrenzter Mengen gefährlicher Güter
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
aktuell keine Fassung in Kraft
03.4.1998 bis 30.06.1999 (BGBl. III Nr. 57/1998)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.