Kostenbeitrag
§ 4.
Im Fall der Verlängerung der Lenkberechtigung hat der Führerscheinbesitzer einen Kostenbeitrag in der Höhe von 16 Euro an die Behörde zu leisten.
Zuletzt aktualisiert am
30.07.2024
Gesetzesnummer
10012724
Dokumentnummer
NOR40264488
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