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Luftverkehrsabkommen (Nordmazedonien)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Nordmazedonien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 136/1997
Typ
Vertrag – Nordmazedonien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.08.1997
Unterzeichnungsdatum
08.11.1996
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
(Übersetzung)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER MAZEDONISCHEN REGIERUNG
StF: BGBl. III Nr. 136/1997
Ratifikationstext
Die für das Inkrafttreten erforderlichen Mitteilungen wurden am 13. November 1996 bzw. 4. Juni 1997 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 20 mit 1. August 1997 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Mazedonische Regierung,
In diesem Abkommen in der Folge die Vertragsparteien genannt,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt,
Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Haben folgendes vereinbart:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2019
Gesetzesnummer
10012716
Dokumentnummer
NOR11013114
alte Dokumentnummer
N9199748727L
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