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§ 15 Bestimmung des Straßenverlaufes der A 14 Rheintal Autobahn – Anschlußstelle Bludenz – Montafon, Spur 100“ im Bereich der Gemeinde Bürs

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.11.1996

Die Spur 100 der Anschlußstelle „Bludenz - Montafon“ im Zuge der A 14 Rheintal Autobahn wird im Bereich der Gemeinde Bürs wie folgt bestimmt:

Der neu herzustellende Teil der Spur 100 (Verlängerung) zweigt bereits bei AB-km 59,731 von der Hauptfahrbahn ab und bindet auf der Höhe von AB-km 60,363 in die bereits bestehende Spur 100 ein.

Im einzelnen ist der Verlauf des neu herzustellenden Teiles der Spur 100 der Anschlußstelle „Bludenz - Montafon“ aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung sowie bei der Gemeinde Bürs aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BS-9529/20 im Maßstab 1:1 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2026

Gesetzesnummer

10012583

Dokumentnummer

NOR12156712

alte Dokumentnummer

N9199643745L

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