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ADR - Beförderung von gefährlichen Gütern nach und von Flughäfen
Kurztitel
ADR - Beförderung von gefährlichen Gütern nach und von Flughäfen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 795/1995
Inkrafttretensdatum
30.10.1995
Langtitel
(Übersetzung) VEREINBARUNG zwischen der für das ADR zuständigen Behörde der Schweiz und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von gefährlichen Gütern der Klassen 1 bis 9 nach und von Flughäfen
StF: BGBl. Nr. 795/1995
Ratifikationstext
Die Vereinbarung ist mit 30. Oktober 1995 in Kraft getreten.
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