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ADR - Beförderung von gefährlichen Gütern nach und von Flughäfen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.10.1995

§ 0

ADR - Beförderung von gefährlichen Gütern nach und von Flughäfen

Kurztitel

ADR - Beförderung von gefährlichen Gütern nach und von Flughäfen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 795/1995

Inkrafttretensdatum

30.10.1995

Langtitel

(Übersetzung) VEREINBARUNG zwischen der für das ADR zuständigen Behörde der Schweiz und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von gefährlichen Gütern der Klassen 1 bis 9 nach und von Flughäfen

StF: BGBl. Nr. 795/1995

Ratifikationstext

Die Vereinbarung ist mit 30. Oktober 1995 in Kraft getreten.

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