Artikel 1
Zur Förderung der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Raumordnung, Raumplanung und Regionalpolitik wird von den Vertragsparteien eine gemeinsame Österreichisch-slowakische Kommission für Raumordnung, Raumplanung und Regionalpolitik, im folgenden „Kommission'' genannt, gebildet.
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