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§ 15 Bestimmung des Straßenverlaufes der A 8 Innkreis Autobahn – Anschlußstelle Wels/West (Direktrampe A 8 – B 1) im Bereich der Stadt Wels

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.5.1994

Der Verlauf der zusätzlichen Direktrampe in der Anschlußstelle Wels/West der A 8 Innkreis Autobahn wird im Bereich der Stadt Wels wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Direktrampe A 8 - B 1 im Bereich der bestehenden Anschlußstelle Wels/West der A 8 Innkreis Autobahn beginnt bei AB-km 11,3455 und stellt eine zusätzliche Verbindung zur B 1 Wiener Straße her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Direktrampe aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie beim Magistrat der Stadt Wels aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 1 000 zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2026

Gesetzesnummer

10012392

Dokumentnummer

NOR12155105

alte Dokumentnummer

N9199436022J

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